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Mit Angabe der Bankdaten erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie können es jederzeit widerrufen. Gläubiger-ID wird mit der ersten Abrechnung mitgeteilt.
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Wichtige Hinweise Bitte lesen Sie diese Informationen vor Ihrer Meldung sorgfältig durch.
An- und Abmeldungen nur noch in die Zukunft möglich
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind seit Juni 2025 gesetzlich nicht mehr erlaubt. Ihre Meldungen müssen deshalb rechtzeitig vor dem Umzug eingehen – idealerweise mindestens 2 Wochen im Voraus.
Bitte MaLo-ID je Vertrag angeben
Zur eindeutigen Identifikation wird künftig nicht mehr die Zählernummer, sondern die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verwendet. Bitte teilen Sie uns diese – wenn bekannt – bei jedem Anbieterwechsel sowie An- und Abmeldungen mit, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn Sie uns nicht rechtzeitig informieren?
Melden Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht, kann der Energieverbrauch des Nachmieters weiterhin über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden – es können also zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Beachten Sie zudem unbedingt die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Strom- und Erdgasverträge – diese bleiben trotz 24h-Wechselfrist unverändert.
In Ihrer neuen Wohnung ist grundsätzlich Energie verfügbar. Ohne abgeschlossenen Vertrag erfolgt die Lieferung durch den örtlichen Versorger im Basistarif (Grundversorgung).
Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist nur für einen zukünftigen Zeitpunkt möglich. Entscheiden Sie sich daher am besten gleich für eines unserer preiswerteren Produkte.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien. Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb erforderlich. Für Statistik und Marketing benötigen wir Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich widerrufen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung und im Impressum.