Grundversorgung Strom
Immer zuverlässig mit Strom versorgt
Die Strom-Grundversorgung sichert die Energieversorgung von Haushaltskunden, auch wenn kein gesonderter Liefervertrag abgeschlossen wurde. Sie ist gesetzlich in § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet beliefert. Wer beispielsweise in eine neue Wohnung einzieht und noch keinen Stromvertrag abgeschlossen hat, wird automatisch zu den geltenden Bedingungen der Grundversorgung beliefert. Die Grundversorgung bietet eine sichere und verlässliche Stromversorgung sowie kurze Kündigungsfristen von nur zwei Wochen.
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Aktuellen Preisblätter und Bedingungen der Grundversorgung: