CO₂-Berechnung Fernwärme

Die CO₂-Kosten der Fernwärme werden nach den gesetzlichen Vorschriften des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) ermittelt. Grundlage der Berechnung:

Brennstoffemissionen in kg = gelieferte Fernwärme in kWh/Jahr (lt. Rechnung) × CO₂-Emissionsfaktor in kg CO₂/kWh.

Wenn Sie die Wärmelieferung als Mieterin oder Mieter beziehen, weisen wir auf mögliche Erstattungsansprüche gegenüber Ihrem Vermieter nach § 6 Abs. 2 bzw. § 8 Abs. 2 CO₂KostAufG hin. Die nach CO₂KostAufG ausgewiesenen CO₂-Kosten sind nicht mit dem im Wärmeliefervertrag vereinbarten Preisbestandteil identisch.