Grundversorgung Gas

Sichere Gasversorgung ohne Vertragsabschluss

Die Gas-Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskunden jederzeit zuverlässig mit Erdgas versorgt werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Wer beim Einzug oder nach einem Anbieterwechsel noch keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger zu den veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Die Gas-Grundversorgung bietet Versorgungssicherheit, transparente Bedingungen und eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen.

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Die aktuellen Preisblätter der Grund- und Ersatzversorgung Gas: