Pflichtangaben Fernwärme
Wir führen die Wärmeversorgung auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) durch. Hier veröffentlichen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Fernwärmeerzeugung:
- Primärenergiefaktor: Primärenergiefaktor fP,WV = 0,615
- Erzeugungsanlagen: 1 × 3,5 MW und 1 × 6,0 MW Heißwasserkessel
- Leitungslänge des Netzes: 5,37 km
- CO₂-Emissionen: 4.687 t
Quellenverweis: AGFW „Leitfaden zur Bildung und Änderung von Fernwärmepreisen".
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Fernwärmeversorgung (AVBFernwärmeV)
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV)
Primärenergiefaktor
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