Das Wichtigste zuerst:
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Hintergrund:
Nach den gesetzlichen Vorgabe des § 20a Abs. 2 EnWG muss der Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein.
Diese Fristen ergeben sich aus Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der „EU-Richtlinie 2019/944“.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat daher ein Festlegungsverfahren für einen werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) eröffnet und am 06.12.2024 die letzten Verfahrensbeschlüsse mitgeteilt. Sämtliche Marktteilnehmer (Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) müssen diese Vorgaben ab dem 06.06.2025 umsetzen.
Ab dem 06. Juni 2025 treten diese Änderungen in Kraft:
Keine rückwirkende Anmeldung bzw. Beendigung eines Lieferverhältnisses durch einen Stromanbieter mehr möglich. (bisher 6 Wochen rückwirkend)
Das muss ich unbedingt beim Auszug bzw. Einzug beachten:
- Ab 06. Juni 2025 müssen Ein-/Auszüge mindestens 24 Stunden im Voraus gemeldet und realisiert werden – eine rückwirkende An- bzw. Abmeldung ist dann nicht mehr möglich.Das bedeutet auch, dass keine rückwirkende Anmeldung bzw. Beendigung eines Lieferverhältnisses durch einen (dritten) Stromanbieter mehr möglich ist. (bisher galt 6 Wochen rückwirkend).
- Um aber einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten sollten Sie uns mindestens vierzehn Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Einzug informieren. Dass stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten für Sie entstehen. Dies gilt unabhängig für Sie als Mieter, als Vermieter bzw. als Verwalter. Den End- bzw. Anfangszählerstand können Sie uns am Tag der Wohnungsübergabe mitteilen.
- Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, liefern wir dem Nachmieter /Eigentümer weiterhin Strom über Ihren Vertrag. Sie müssen dann diese Kosten tragen! Ohne eine Abmeldung bleibt der Stromanschluss/Zähler auf Ihren Namen (Vertrag) angemeldet und Sie sind uns gegenüber zahlungspflichtig.
Bei Fragen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
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